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Swiss Made Information Security


SIDLER Information Security GmbH

Allgemeine Bestimmungen

Änderungen des vorliegenden Vertrages und Mitteilungen gemäss vorliegendem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. SIDLER Information Security GmbH (nachfolgend «SIS» genannt) behält sich das Recht vor, vor der Lieferung von Produkten Änderungen in Bezug auf die Herstellung vorzunehmen, sofern sie nicht zu einem Preisanstieg führen.

Technische Dokumentation

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die technischen Spezifikationen in Broschüren und Katalogen von SIS nicht bindend. Daten in technischen Unterlagen sind nur bindend, wenn in diesem Angebot oder in den jeweiligen technischen Unterlagen ausdrücklich der bindende Charakter dieser Daten festgelegt wird.

Am Bestimmungsort geltende Vorschriften / Produktänderungen

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Produkte allen am Bestimmungsort geltenden einschlägigen Vorschriften über Lieferung, Installation, Betriebsanforderungen, Produktsicherheit usw. entsprechen. Zur Erfüllung lokaler Anforderungen erforderliche Produktänderungen werden vorbehaltlich der vom Kunden spätestens bei Auftragserteilung gemachten schriftlichen Angaben von SIS ausgeführt. Solche Änderungen bedürfen ferner der Zustimmung durch SIS und werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt. Der Kunde hat SIS rechtzeitig, spätestens jedoch bei Ankunft der Mitarbeiter von SIS am Bestimmungsort, alle am Bestimmungsort geltenden Sicherheitsvorschriften mitzuteilen (einschliesslich anwendungsspezifischer Vorschriften), unter anderem die von den zuständigen Behörden oder dem Unternehmen oder der Organisation des Kunden erlassenen Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit des Personals und der Ausrüstung des Kunden und/oder der SIS. Der Kunde hat SIS die aufgrund solcher Sicherheitsvorschriften vorzunehmenden Produktänderungen spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen. SIS kann Garantieleistungen und/oder sonstige Leistungen am Ort der Installation verweigern, wenn die Erfüllung der geltenden Sicherheitsvorschriften nicht gewährleistet werden kann oder keine angemessenen Angaben zu den Sicherheitsvorschriften gemacht werden.

Preise

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (Incoterms, neueste Ausgabe) zuzüglich Verpackung, in der im Angebot angegebenen Währung. Die Preise verstehen sich zuzüglich MWST und allen sonstigen Abgaben auf die von SIS gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen. Alle SIS entstandenen Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

Lieferzeit / Schulungen

Die Lieferung erfolgt gemäss den nach Incoterms (neueste Ausgabe) vereinbarten Bedingungen und binnen der im Angebot angegebenen Frist. SIS kann die Lieferzeit in angemessener Weise verlängern, sofern sich die für SIS relevanten Umstände und/oder ihre Lieferanten so ändern, dass die Herstellung, Beförderung oder Aus- oder Einfuhr der Produkte beeinträchtigt wird. Der Kunde kann bei unmittelbaren oder mittelbaren Schäden infolge einer Verzögerung keinen Schadenersatz geltend machen. In einem solchen Falle ist der Kunde nur berechtigt, den Vertrag für ungültig zu erklären, nachdem er SIS schriftlich eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung gesetzt und SIS binnen dieser erweiterten Frist aufgrund von Fahrlässigkeit nicht geliefert hat. Vertraglich vereinbarte Schulungszeiträume haben vor dem gewünschten Beginn der ersten Schulung eine entsprechende Vorbereitungszeit zu berücksichtigen.

Liefervoraussetzungen

Lieferung und Lieferzeit können von der Notwendigkeit und/oder dem Erhalt einer Ausfuhrgenehmigung abhängen. Für die Lieferung gewisser Produkte wird zum Zeitpunkt des Exports von der Schweizer Behörde für Exportkontrolle (seco) ein vom Endkunden unterzeichnetes Dokument verlangt.

Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäss Angebot. Der Kunde ist nur dann zu einer Verrechnung eines Abzuges berechtigt, wenn SIS die Forderung des Kunden schriftlich anerkannt hat.

Rücktritt / Annullation

Bei einer Annullierung des Auftrages bis 10 Tage nach dem Auftragsbestätigungsdatum ist 5% des Bestellbetrages zu entrichten.

Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt

Der Gefahrübergang an den Kunden erfolgt gemäss Incoterms (neueste Ausgabe), die vertraglich vereinbart werden. Verzögert sich der Transport der Produkte aus von SIS nicht zu vertretenden Gründen oder wird er aus solchen Gründen unmöglich, so ist SIS berechtigt, die Produkte auf Gefahr des Kunden zu lagern. In diesem Falle geht die Gefahr mit Absendung der Hinterlegungsmitteilung über. Die Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von SIS. Der Kunde verpflichtet sich, SIS beim Erhalt des Eigentums zu unterstützen, insbesondere hat der Kunde in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung bei der Eintragung ins zuständige Eigentumsvorbehaltsregister mit SIS zusammenzuarbeiten. Der Kunde hat alle mit dem Eigentumsvorbehalt zusammenhängenden Kosten zu tragen.

Versand, Transport und Versicherung / Verpackung

Der Kunde haftet für den Transport und hat vor Abschluss des Vertrages Anweisungen zum Transport zu geben. SIS sind besondere Anforderungen in Bezug auf Versand, Transport und Versicherung rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde hat sich gegen jegliche Risiken zu versichern. SIS wird für alle zu liefernden Produkte eine besondere Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist getrennt zu berechnen und kann nicht zur Erstattung zurückgesandt werden. Produkte können nur in ihrer Originalverpackung oder einer gleich guten Verpackung an SIS zurückgesandt werden.

Prüfung und Annahme der Lieferung

SIS wird vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen gegen Zahlung durch den Kunden weitere Tests wie Abnahmetests im Werk oder vor Ort durchführen. Der Kunde hat das Material und die Verpackung nach dem Eintreffen unverzüglich zu prüfen. Einwände in Bezug auf Verpackung, Versand oder Transport sind vom Kunden gegenüber dem letzten Spediteur und SIS bei Erhalt der Produkte durch den Kunden unverzüglich geltend zu machen. Der Kunde hat die Produkte und ihre Funktionstüchtigkeit binnen 30 Tagen ab Lieferung zu prüfen. Der Kunde hat SIS etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die fristgerechte schriftliche Mitteilung der Mängel, so gelten die Produkte und Dienstleistungen, unter anderem die Funktionstüchtigkeit von Hard- und Software, als angenommen; für Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung der Produkte festgestellt worden wären, ist die Gewährleistung in diesem Falle ausgeschlossen.

Garantie

SIS garantiert über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung, dass die Produkte keine Material-, Planungs- oder Herstellungsfehler aufweisen. Bei Software-Produkten garantiert SIS über einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung entspricht. Es gelten die detaillierten Garantiebestimmungen in den Nutzungsbedingungen des entsprechenden Produktes. Der Kunde hat SIS etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Bei Vorliegen von Mängeln verpflichtet sich SIS, infolge von Material-, Planungs- oder Herstellungsfehlern nachgewiesenermassen unbrauchbare oder schadhafte Produkte oder Teile von Produkten nach eigenem Ermessen instand zu setzen oder zu ersetzen. Sonstige Massnahmen, insbesondere die Vorenthaltung von Zahlungen oder Forderungen nach Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz sind im gesetzlich zugelassenen Umfang ausgeschlossen. Die Produkte unterliegen bestimmten Betriebsbedingungen wie Systemkonfigurationen, Daten, Computer- und Kommunikationssystemen, die mit den Produkten von SIS zu verwenden sind. SIS garantiert nicht die Funktionstüchtigkeit der Hard- und Software unter sonstigen Betriebsbedingungen. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel infolge von üblicher Abnutzung, unsachgemässe Lagerung oder unsachgemässen Betrieb und sonstigen nicht von SIS zu vertretenden Gründen. Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferten Produkte verändert, manipuliert oder instand setzt.

Haftungsbeschränkung

SIS haftet ausser bei im Vertrag oder in den zwingenden Vorschriften der geltenden Gesetzgebung ausdrücklich aufgeführten anderslautenden Bestimmungen nicht für einen dem Käufer oder Dritten als unmittelbare oder mittelbare Folge der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung von Produkten von SIS entstandenen Verlust oder Schaden (einschliesslich Folgeschaden). So haftet SIS insbesondere nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Verlust, der Verzerrung, der Verzögerung oder dem Missbrauch von Daten, der Nutzung von verzerrten Daten oder den Auswirkungen von bei der fortlaufenden (manuellen oder automatischen) Datenverarbeitung verloren gegangenen, verzerrten oder verzögerten Daten, unabhängig davon, ob diese Daten von Produkten von SIS verarbeitet werden oder nicht.

Vertraulichkeit

Der Kunde hat mit allen nicht öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit den Produkten vertraulich umzugehen. Insbesondere darf der Kunde solche Informationen (einschliesslich der Produktdokumentation und der Betriebsanleitungen) nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde hat seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten, die Zugang zu vertraulichenerhalten könnten, alle Verschwiegenheitspflichten aufzuerlegen. Geistiges Eigentum und Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von SIS Alle gewerblichen Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Rechte in Bezug auf das Design und Layout von Halbleiterchips, andere Designrechte usw.) und Urheberrechte hinsichtlich der gelieferten Produkte und der Dokumentation verbleiben ausschliesslich im Eigentum von SIS oder ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt durch den Kauf der Produkte keine derartigen Rechte. Dem Kunden wird für die in den gelieferten Produkten installierte oder zusammen mit solchen Produkten ausgelieferten Soft- und Firmware («Entsprechende Hardware») eine Lizenz gewährt. Sie ist auf die Lebensdauer der Entsprechenden Hardware beschränkt und kann nicht auf eine andere Hardware übertragen oder an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden. Darüber hinaus ist die Lizenz auf die Nutzung der Soft- und Firmware in Verbindung mit der Nutzung der Funktionen der Entsprechenden Hardware gemäss den Spezifikationen der Produkte beschränkt. Jede andere Nutzung, Änderung, Anpassung und Bedienung durch irgendwelche Massnahmen (wie Dekompilation oder Schaltkreisanalyse) der lizenzierten Soft- und Firmware ist verboten.

Abtretung

Der Kunde verpflichtet sich, die mit den Produkten und Dienstleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SIS nicht an Dritte abzutreten. SIS kann die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte untervergeben.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Pflichten der Parteien ist Zug, Schweiz. Für sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und den demgemäss gelieferten Produkten und Dienstleistungen ergebende Rechtsstreitigkeiten sind allein die Gerichte in Zug/Schweiz zuständig. Der Kunde verzichtet in Kenntnis seiner Rechte ausdrücklich auf das Recht, an seinem Gesellschaftssitz oder Wohnort verklagt zu werden. SIS behält sich jedoch das Recht vor, am Gesellschaftssitz oder Wohnort des Kunden gegen ihn zu klagen. Für den Vertrag gilt das schweizerische materielle Recht. Die UN-Konvention für den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 gilt nicht.